Bundesland: Bayern Autor: J.- E. ä Hallo Forum!
1) wie wohl viele andere auch verwende ich für bs-nachweise eine tabellarische form.
eine spalte heißt dann "tatsächliche ausführung".
in der steht mehr oder weniger dann die anforderung nochmal drin, weniger, wenn die ausführung noch nicht klar ist, mehr, wenn die ausführung schon bekannt ist.
für mich bedeutet diese spalte aber in jedem fall die VORGABE für die bauausführung, kann ja bei einem neubau auch gar nicht anders sein.
also, wenn da "brandwand" drinsteht, dann ist eine zu errichten.
in der letzten spalte steht dann ein "ja", für nachweis erfüllt.
was ist aber nun (z.b. mit der brandwand) im bestand?
ich bin der meinung, dass auch im bestand in der spalte "tatsächliche ausführung" wieder eine ANFORDERUNG steht.
oder bedeutet mein "ja" in der letzten spalte, dass ich damit vor aller welt bestätige, dass es sich tatsächlich um eine brandwand handelt?
das wäre nicht gut!
2) wenn ich bei 1) nicht recht habe, oder, was in diesem fall passieren könnte, die bauaufsicht einen nachweis der "brandwand" fordert, wie soll man das bitte machen?
wandstärke, material, öffnungslos ist ja relativ einfach,
aber woher soll ich (ohne pläne) wissen, wie die deckenanschlüsse aussehen, oder ob die wand "unter zusätzlicher meachnischer beanspruchung standsicher" ist?
3) damits nicht langweilig wird:
es handelt sich um ein gebäude um das jahr 1900.
in einem seminar hab ich mir mal einen satz dick aufgeschrieben: "eine brandwand ist und bleibt eine brandwand, wenn sie zum zeitpunkt der errichtung eine war."
darf ich die brandwand nach den königlich bayrischen feuervorschriften beurteilen? (hat die grad jemand zur hand?)
die brandwand ist nicht unmittelbar von der umbaumaßnahme betroffen, sie begrenzt halt den brandabschnitt.
ich hoffe, das war nicht zuviel und freue mich auf antworten!